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Donnerstag, März 28, 2024

‚Kein Entscheidungsspielraum‘

Lesestoff

Regen. „Keinem OB und keinem Landrat ist verwehrt, das zu tun, was in Tübingen und Rostock gemacht wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel jüngst.

Nachdem diese Aussage den Eindruck erweckt, dass hier die Landrätinnen und Landräte über mögliche Einschränkungen und Auflagen selbst entscheiden können, weist Landrätin Rita Röhrl, wie schon zuvor Landrat Bernreiter (Deggendorf), daher darauf hin, dass „die Landkriese hier keinen Ermessensspielraum haben. Die Landratsämter handeln als weisungsgebundene untere staatliche Verwaltungsbehörde, maßgebend ist die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, erklärt die Landrätin, und hier seien sowohl Öffnungsschritte, wie etwa Erleichterungen für den Einzelhandel oder auch Schulschließungen klar über die Inzidenzwerte definiert. Lediglich in Modellversuchen werde es demnächst in Bayern Abweichungen geben, und hier hat sich der Landkreis als Erprobungsregion bereits angeboten.

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