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Donnerstag, April 25, 2024

Inzidenz fünf Tage unter 100 im Landkreis Regen

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Das ändert sich ab Freitag, 7. Mai

Regen. Zahlreiche Änderungen treten ab Freitag, 7. Mai 2021 im Landkreis Regen in Kraft. Der Landkreis Regen hat Gestern (05.05.21) im Amtsblatt offizell festgestellt, dass die Corona-Inzidenz in den vergangenen fünf Tagen unter 100 Fälle auf 100.000 Einwohner lag. Damit verbunden sind zahlreiche Erleichterungen für die Bürger.

So fällt die Ausgangssperre weg, und auch bei den Kontakten an sich gibt es eine Verbesserung: Es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren hier nicht berücksichtigt werden.

Zudem ist kontakfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig. Weiter dürfen unter freiem Himmel Gruppen von bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren trainieren. Fitnessstudios dürfen unter freiem Himmel öffnen. Es gelten dann die gleichen Regelungen, wie beim Sport im Allgemeinen.

Wer Einkaufen gehen will, kann dies im Modus „Click & Meet“ ohne Test machen. Auch beim Friseurbesuch oder bei der medizinischen Fußpflege ist kein Test mehr notwendig. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen auch keine FFP2-Masken mehr tragen, ein Mund-Nasen-Schutz genügt. In der Gastronomie dürfen auch Speisen nach 22 Uhr zur Mitnahme verkauft werden.

In den Schulen gibt es Präsenzunterricht, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist Wechselunterricht. Auch die Kindertagesstätten dürfen unter Beachtung der Vorgaben, wie etwa feste Gruppen, wieder öffnen.

In den Musikschulen und bei der außerschulischen Bildung ist auch Präsenz wieder zulässig. Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist aber nur Einzelunterricht erlaubt.

Öffnen dürfen auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Staatliche Schlösser, Gärten und Seen nach vorheriger Terminvereinbarung (analog „Click & Meet“).

Auch die KVB-Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheime/Seniorenresidenzen (außer Ausbruchsgeschehen) fällt ab Freitag weg.

Sollte die Inzidenz an drei Tagen nacheinander die 100er-Grenze erneut übersteigen, gelten ab dem fünften Tag die bisherigen Regelungen.

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