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Dienstag, April 23, 2024

Hilfe für Laienmusik verlängert

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Antragstellung für das erste Halbjahr ist im Juli 2021 rückwirkend möglich

München / Passau. Das Hilfsprogramm für Laienmusik wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Die örtlichen CSU-Landtagsabgeordneten Walter Taubeneder und Prof. Dr. Gerhard Waschler begrüßen diese Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung und stellen heraus, dass der Freistaat den Laienmusikvereinen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern durch die schwierige Zeit der Einschränkungen helfen wolle. Zudem habe man die Antragstellung deutlich vereinfacht.

Die Vereine sollen die Förderanträge im Juli 2021 bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Bereits jetzt werden die Vereine dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann im Juli problemlos den Antrag stellen zu können.

„Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt“, so die Darstellung von MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler.
Die lokalen CSU-Landtagsabgeordneten wollen die Laienmusikvereine bereits zum jetzigen Zeitpunkt ermuntern, die Hilfe des Freistaats in der Corona-Pandemie zu nutzen. „Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft lebt insbesondere von den zahlreichen Laienmusikvereinen. Neben dem großen kulturellen Beitrag, den sie leisten, gestalten sie insbesondere das soziale, gesellschaftliche Miteinander vor Ort entscheidend mit. Gerade auch deshalb vermissen viele Musikerinnen und Musiker und Sängerinnen und Sänger das gewohnte Vereinsleben“, wie MdL Walter Taubeneder betont. MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler ergänzt weiter: „Wir setzen alles daran, das Engagement in der Laienmusik wieder vollständig zu ermöglichen, sobald die pandemische Situation dies zulässt. Die Hilfsgelder sollen die Laienmusikvereine und die vielen Ehrenamtlichen weiterhin bei ihrem unermüdlichen Einsatz unterstützen.“

Das Hilfsprogramm für Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit.

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