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Donnerstag, April 18, 2024

Gesamtgenomsequenzierung bei der britischen Mutationsvariante nicht mehr erforderlich

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Bisher 36 Fälle der Mutation B.1.1.7 seit Anfang Februar im Landkreis Freyung-Grafenau bestätigt

FRG. Mittels einer variantenspezifischen PCR (vPCR-) wurde die britische Mutation des Coronavirus B.1.1.7. erstmals auch im Landkreis Freyung-Grafenau festgestellt. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die vPCR für die Identifikation von B.1.1.7 ausreichend ist. Deswegen ist die Beauftragung einer Gesamtgenomsequenzierung zur Bestätigung des Vorliegens von B.1.1.7 nicht mehr erforderlich.

Nach den neuen Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums werden aufgrund einer variantenspezifischen PCR-Untersuchung festgestellte Fälle der britischen Mutation B.1.1.7 nicht mehr als Verdachtsfälle eingestuft, sondern auch bereits ohne weitere Sequenzierung als bestätigte Mutationsfälle geführt.

Die Pflicht für die Gesundheitsämter, alle positiven Proben einer vPCR (variantenspezifischen PCR) zu unterziehen, mit welcher man Hinweise auf das Vorliegen von Varianten erhält, besteht erst seit dem 5. Februar 2021. Das bedeutet, dass zuvor sogenannte „Variants of Concern“ des SARSCoV2 ggf. nicht entdeckt worden sind, weil auch nicht flächendeckend danach gesucht worden ist.

In der ersten Woche seit Beginn der variantenspezifischen PCR-Untersuchung wurden acht Fälle, in der darauffolgenden Woche elf Fälle und in der letzten Woche neun Fälle im Landkreis Freyung-Grafenau festgestellt.

Derzeit (Stand 23.02.2021) sind insgesamt 34 Fälle mit dem mutierten Virusstamm B.1.1.7 im Landkreis Freyung-Grafenau aufgrund einer variantenspezifischen PCR-Untersuchung registriert worden, ebenso wurden zwei weitere Fälle mittels Sequenzanalyse bestätigt.

Für den Nachweis der südafrikanischen und der brasilianischen Mutationsvarianten ist zur weiteren Differenzierung weiterhin eine Gesamtgenomsequenzierung erforderlich. Beide Varianten sind aber bisher im Landkreis noch nicht aufgetreten.

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