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Samstag, April 20, 2024

FFP2-Maskenpflicht auch beim Landratsamt Freyung-Grafenau

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Sämtliche landkreiseigenen Außen- und Zulassungsstellen

FRG. Auch im Landratsamt Freyung-Grafenau mit seinen (sämtlichen) Außen- und Zulassungsstellen gilt ab Mittwoch, 27. Januar 2021 für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz (wie KN95) zu tragen. Gleiches gilt für die Beschäftigten des Landratamtes mit Kontakt zu Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Parteiverkehrs.

Zudem werden die Bürger/innen gebeten, möglichst auf persönliche Vorsprachen zu verzichten. Mit Ausnahme der Kfz-Zulassungen Freyung und Grafenau sind in allen Sachgebieten persönliche Vorsprachen in der Regel nur nach einer Terminvereinbarung möglich.

„Viele Anliegen könnten telefonisch oder auf elektronischen Wege besprochen und behandelt werden“, betont Landrat Sebastian Gruber. So könnten sich Bürger oftmals durch einen Anruf weite Wege und Wartezeiten ersparen.

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