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Freitag, März 29, 2024

Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Teilen Deggendorfs wird nicht verlängert

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7-Tage-Inzidenz fällt – weiterer Präsenzunterricht in Aussicht

Deggendorf. Das Landratsamt wird die Allgemeinverfügung, mit der in Teilen der Großen Kreisstadt Deggendorf eine Maskenpflicht angeordnet wurde, nicht über den 9. Mai 2021 hinaus verlängern.

Die Stadt Deggendorf wird die Hinweisschilder wieder abmontieren.

Auch wenn die Verpflichtung Maske zu tragen ab 10. Mai 2021 nicht mehr gilt, wird auf folgendes hingewiesen:

Aufgrund der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für ganz Bayern ein Abstandsgebot von 1,5 Meter. Sofern dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt ein Maskengebot.

Weiter regelt die Verordnung bayernweit, dass erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden dürfen.

Die 7-Tage-Inzidenz lag am Sonntag, 9. Mai 2021 zum zweiten Mal hintereinander unter der Marke von 165. Sofern diese Marke bis Mittwoch unterschritten bleibt, könnten die 1. bis 3. Klassen der Grundschulen sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen ab Freitag wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.

„Ich habe immer gesagt, dass die Bewältigung der Pandemie ein Marathonlauf ist. Wir sind jetzt auf der Zielgeraden. Wir müssen jetzt noch geduldig und diszipliniert bleiben, nicht, dass wir kurz vor dem Ziel noch stolpern!“, appelliert der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter.

„Wir müssen jetzt solidarisch denken, z.B. an die Schülerinnen und Schüler, die wieder ein Stück Normalität zurückerhalten können, aber auch an den Einzelhandel, der bei einer stabilen Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150 zumindest wieder „Click & Meet“ anbieten kann. Das oberste Ziel aller muss aber sein, die 100er-Marke dauerhaft zu unterschreiten. Erst dann sind viele Dinge wieder möglich. Deshalb gilt es gerade jetzt, die bekannten Regeln einzuhalten, auch am Vatertag“, so Christian Bernreiter weiter.

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