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Mittwoch, April 24, 2024

12. BayIfSMV bringt neue Regelungen

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Lockerungen von 7-Tage-Inzidenz abhängig

Passau. Die neu verkündete Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2020 enthält zahlreiche neue Regelungen, die teilweise bereits ab dem kommenden Montag, 08.03.2021 gelten. Diese wirken sich auch in vielen Bereichen auf die Stadt Passau und auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger aus. Oberbürgermeister Jürgen Dupper hat daher gemeinsam mit den verschiedenen Fachstellen Stufenpläne zur Umsetzung der Lockerungen erarbeitet, damit das Leben in die Stadt Passau wieder ein Stück weit zurückkehren kann.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Auch wir in Passau gehen vorsichtig und verantwortungsvoll Schritt für Schritt den Weg heraus aus dem zweiten Lockdown. Nach wie vor spielt aber die 7-Tage-Inzidenz eine entscheidende Rolle, weshalb wir diese Zahlen auch weiterhin im Auge behalten. Werden beispielsweise die erforderlichen Grenzwerte überschritten hat das zur Folge, dass bereits ermöglichte Lockerungen wieder eingeschränkt werden müssen. Ich wünsche uns allen, dass die neuen Möglichkeiten einen Teil Normalität zurück bringen und hoffe gleichzeitig, dass weiterhin die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.“

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz wird ab Montag, 08.03.2021 für das Ausmaß weiterer Lockerungen herangezogen. Die 12. BayIfSMV möchte für mehr Konstanz sorgen bei Regelungen, für die der Inzidenzwert maßgeblich ist. Am heutigen Sonntag hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die relevante Einstufung für die Stadt Passau festgesetzt. Demnach gelten ab dem morgigen Montag, 08.03.2021 die Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100.

Wird dieser Grenzbereich an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- bzw. unterschritten, muss die Stadt Passau dies bekanntmachen. Die für den neuen Inzidenzbereich zutreffenden Regelungen gelten dann abhängig von der Entscheidung der Stadt entweder am ersten oder am zweiten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung. Die Stadt Passau wird dies sowie die neuen Regelungen rechtzeitig kommunizieren.

Entsprechend der 12. BayIfSMV ändern sich für die Stadt Passau ab Montag, 08.03.2021 insbesondere folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist erlaubt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Sport
Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung ist zulässig sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
Mannschaftssportarten (z. B. Fußball, Basketball, Volley-/Beachvolleyball, Handball, Cricket, Baseball, Hockey, Faustball und American Football) sind nach wie vor untersagt. Die Regelungen zum Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufs- und Leistungssportlern bleiben unverändert.
Die Außensportanlagen werden im Laufe der kommenden Woche für das Training von Einzelpersonen bzw. für Kindergruppen geöffnet. Da für die konsequente Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen die Vereine und Übungsleiter zuständig sind, werden diese rechtzeitig entsprechend informiert.
Bolzplätzen oder Streetball-Anlagen, die in der Regel für Mannschaftssportarten genutzt werden, bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Handel und Dienstleistungen
Die Ladengeschäfte, die nicht regulär öffnen dürfen, können „click & meet“ anbieten, d. h. die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Dabei darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 m2 der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Europabücherei
Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Der reguläre Service der Europabücherei kann ab Dienstag, 16.03.2021 wieder genutzt werden. Bis dahin besteht das Angebot von „click & collect“ weiter.

Museen und Ausstellungen
Museen können nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Da aktuell der Schulbetrieb noch eingeschränkt ist und auch kaum Tagestouristen im Stadtgebiet unterwegs sind, wird die Möglichkeit von Terminbuchungen im Oberhausmuseum und im Römermuseum Kastell Boiotro nicht angeboten. Die Fachstellen bereiten sich auf eine vollständige Öffnung vor, sobald dies wieder zulässig ist.

Die Regelungen für die Schulen und Kitas gelten erst ab 15. März 2021. Bis zum Ablauf des 14. März 2021 gelten die bisherigen Regularien.

Schulen

  • 7-Tage-Inzidenz über 100:
    In Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand durchgehend zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen haben Distanzunterricht.
  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
    Für alle Schulen und alle Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand durchgehend zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Für die Schulen bestimmt die Stadt Passau selbst jeweils am Freitag jeder Woche die maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Die Regelung gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Kitas

  • 7-Tage-Inzidenz über 100:
    Einrichtungen sind geschlossen. Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung.
  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
    Einrichtungen können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.

Die Öffnung der Kitas ist abhängig von der Über-/Unterschreitung des Grenzwerts der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen und der dann folgenden Bekanntmachung durch die Stadt Passau.

Nach wie vor bestehen Abstandsgebot, Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen bzw. stark frequentierten Flächen.

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