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Mittwoch, Januar 28, 2026

Beschäftigung in Bayern stagniert im Jahr 2025

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Mehr als 17 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten in Bayern

Nach Jahren eines kontinuierlichen Wachstums, das nur während der Corona-Pandemie unterbrochen war, steigen in Bayern die Erwerbstätigenzahlen kaum weiter an. Auch im Bundesdurchschnitt bleiben die Zahlen nahezu auf gleichem Niveau. Von deutlich sinkenden Erwerbstätigenzahlen ist in Bayern das Produzierende Gewerbe betroffen. Im Dienstleistungssektor bleibt die Wachstumsrate positiv, schwächt sich aber leicht ab.


Fürth. Laut den vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung
der Länder“ sind in Bayern im Jahr 2025 7,87 Millionen Personen erwerbstätig, nur etwa
4.000 mehr als im Jahr 2024. Während Bayern damit noch einen geringfügigen Anstieg
von 0,1 Prozent verzeichnen kann, stagniert die Entwicklung der Erwerbstätigkeit im Bundesdurchschnitt.
17,1 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland (45,98 Millionen) arbeiten in Bayern,
während der Anteil des Freistaats an den Einwohnern nur bei 15,9 Prozent liegt. Betrachtet
man die längere zeitliche Entwicklung, zeigt sich, dass sich das Beschäftigungswachstum
bereits seit 2023 in Bayern wie in Deutschland insgesamt abschwächt. Im Jahr 2025
kommt es nahezu vollständig zum Erliegen.
Der insgesamt leichte Beschäftigungszuwachs in Bayern im Jahr 2025 geht überwiegend
auf ein Wachstum im Dienstleistungssektor zurück. Hier steigt die Zahl der Erwerbstätigen
um 0,6 Prozent auf 5,72 Millionen. Dagegen sinkt sie im Produzierendem Gewerbe um
1,4 Prozent auf 2,04 Millionen.

Hinweise:
Die Zahlen entstammen der Schnellrechnung des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder. Dabei wird die Erwerbstätigkeit
als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) dargestellt.
Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, einschließlich geringfügig Beschäftigter,
Beamte sowie Heimarbeiter) oder als Selbstständige einschließlich deren mithelfenden Familienangehörigen
eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu
leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der „International Labour Organization“ (ILO) aufgestellten
Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im „Europäischen System der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen“ (ESVG) 2010 stehen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung
der Länder“ unter
https://www.statistikportal.de/de/etr/publikationen
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