Weitere Meldungen aus dem Stadtrat Waldkirchen
Waldkirchen. Gestern tagte der Waldkirchner Stadtrat. So standen auf der Tagesordnung auch die Themen ‚Naturfriedhof‘ sowie die Einrichtung einer Grabstätte für sogenannte ‚Sternenkinder‘ (Wikipedia-Link).
‚Sternenkinder‘-Grabstätte – einstimmig beschlossen
Auf dem Gelände des Stadtfriedhofs in Waldkirchen wird es eine Grabstätte für ‚Sternenkinder‘ geben; das beschloss der Stadtrat einstimmig.
Als ‚Sternenkinder‘ werden verstorbene Kinder bezeichnet, die vor, während oder bald nach der Geburt verstorben sind. Vor oder bei der Geburt gestorbene Kinder werden weder im Personenstandsregister noch in einer Statistik erfasst.
Mit der Errichtung einer Grabstätte für diese Kinder auf dem Gebiet des städtischen Friedhofs erhalten sie damit eine würdige (letzte) Ruhestätte.
Naturfriedhof
Seit 2006 hat die Trauerwald Bayern GmbH die Naturfriedhöfe in Spiegelau, Bayerisch Eisenstein, Bruckberg und Pentling gegründet. Anton Aschenbrenner ist seit 1. Januar 2021 alleiniger Gesellschafter der Trauerwald Bayern GmbH mit jetzigem Sitz in Waldkirchen.
Nahe der Karoli Kapelle (und somit auf städtischem Gebiet) möchte Aschenbrenner ebenfalls ein Naturfriedhof errichten. Der Bereich, auf dem der Naturfriedhof errichtet werden soll, bezieht sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nrn. 1086, Gemarkung Waldkirchen. Die Gesamtfläche des geplanten Trauerwaldes beträgt ca. 10.000 m2. Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich und im Flächennutzungsplan ist dieser Abschnitt als Grünfläche ausgewiesen.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die Errichtung eines Naturfriedhofs ermöglicht werden.
Der Vorschlag zum Beschluss gestaltete sich wie folgt:
- Der Stadtrat erteilt die Zustimmung für die Anlegung eines Trauerwaldes durch die Trauerwald Bayern GmbH im Bereich der Stadt Waldkirchen.
- Der Stadtrat beschließt die Anlage eines Trauerwaldes auf dem betroffenen Grundstück an der Karoli-Kapelle mit einer Größe von 10.000 m2 (siehe Bild, Lageplan).
- Der Flächenutzungsplan ist für das Grundstück zu ändern und die Fläche als Sondergebiet auszuweisen.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans „SO Trauerwald“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechendne Bauleitverfahren durchzuführen und mit dem Antragsteller eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.
Die Mehrheit des Stadtrates stimmte der Absetzung zu, und es wird nun von den Stadträten Christian Zarda und Simon Stockinger gefordert, ein Arbeitskreis einzusetzen, der das Thema beraten soll.
Dabei sollten auch Überlegungen bezüglich der vorhandenen Freiflächen in den Friedhöfen in Böhmzwiesel, Karlsbach und Waldkirchen erörtert werden.